Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. In den Angeboten sind keine Fundament-, Beton-, Elektro- und Erdarbeiten enthalten.Dies bedeutet, es sind lediglich die aufgelisteten Arbeiten im Angebot enthalten.
2. Angebote unterliegen einer Preisschwankung von bis zu 10%. Ebenso können nach Annahme eines Angebotes Positionen aufgrund geänderter Bedingungen, verändert, variiert oder entfernt werden.
3. Für eventuell entstehende Schäden an Wohngebäuden und/oder Treppen während des Abbaus der Altanlage bzw. Einbau der Neuanlage übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung und diese sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
4. Im Falle eines Rücktritts berechnet der Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% der Angebot-Gesamtsumme.
5. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentümerrecht auf die Anlage bis zum entgültigen Rechnungsabschluss vor.
6. Bei ungeeigneten Witterungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen.
7. Das Angebot besitzt eine Gültigkeit von 14 Tagen ab dem Angebotsdatum.
8. Es gelten nur schriftliche Absprachen, mündliche Absprachen besitzen keinerlei Gültigkeit.