Neubau Bestand
Ab 01. Januar 2021
KfW-Programm. KfW-Programm BEG-Einzelmaßnahmen"Energieeffizient "Energieeffizient - das MAP wird abgelöst!Bauen" Sanieren"
Förderungen von Einzelmaßnahmen (BEG)
Ab dem 01. Januar 2021 ersetzen die BEG-Einzelmaßnahmen der MAP (Marktanreizprogramm). Beim Heizungstausch werden Wämepumpen nahezu unverändert gefördert. Der Einbau einer Wärmepumpe als Einzelmaßnahme im Neubau wird nicht gefördert.
Allgemeine Fördervoraussetzungen
Förderfähig ist die Errichtung von effizienten Wärmepumpen im Gebäudebestand, wenn die Anlage zur überwiegenden Bereitstellung der Raumheizung, zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Raumheizung sowie zur Wärmebereitstellung für Wärmenetze verwendet wird. Auch Luft-Luft-Wärmepumpen und Lüftungsanlagen sind als eigenständige Maßnahme förderfähig. Bei der Errichtung von Erdwärmesonden gilt: Das Bohrunternehmen muss nach DVGW W120-2 zertifiziert sein und es muss eine verschuldensunabhängige Versicherung abgeschlossen werden.
Fristen und Zuständigkeiten
Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Als dieser gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferung- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erbracht werden. Der Antrag ist online zu stellen. Zuständig ist das BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de). Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfrist ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA. Im Falle einer Vollsanierung können die Wärmepumpe als Einzelmaßnahme und die Maßnahmen an der Gebäudehülleüber die Effizienzhausförderung der KfW gefördert werden. Doppelförderngen sind dabei auszuschließen.
Fördersätze
Die Fördersätze für Wärmepumpen betragen 35% im Stndardfall, 45% bei Ersatz einer Ölheizung und 30% bei einer neuen Gas-Hybridheizung. Im Bereich der Lüftung werden Wärmepumpen mit 20% bezuschusst. Ist die Heizungsmodernisierung Bestandteil eines Förderprogramm "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich der Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte.
Förderfähige Kosten
Die förderfähigen Kosten der Sanierungsmaßnahmen sind bei Wohngebäuden gedeckelt auf 60.000€ pro Wohneinheit, bei Nichtwohngebäuden auf 1.000€ pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt 15 Mio. Euro. Zu den förderfähigen Kosten gehören Anschaffungskosten der geförderten Anlage sowie Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme, die Einbindung von Experten für Fachplanung und Baubegleitung sowie Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen, Zu diesen gehören z.B. die Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, die Erschließung der Wärmequelle sowie Optimierungen des Heizungsverteilersystems, der Austausch von Heizkörpern bzw. der Einbau von Flächenheizungen oder Installation eines Speichers. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt worden sind. Hierbei können die Bruttokosten einschließlich der MwSt. angesetzt werden, außer bei Zuwendungsempfängern die vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Technische Anforderungen
Für Endkunden und Handwerker bildet weiterhin die BAFA-Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifitkat die wichtigste Referenz bei der Auswahl des zu fördernden Geräts. Wärmepumpen mit einem wassergeführten Wärmeverteilersystem müssen alle Energieverbräuche sowie die erzeugten Wärmemengen messtechnisch erfassen.
Effizienzkriterium
Es werden nur Wärmepumpen gefördert, die die festgelegten Effizienzkriterien erfüllen. Welche Wärmepumpen förderfähig sind, finden Sie in der BAFA-Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifikat auf www.bafa.de. Es ist zukünftig keine Berechnung der Jahresarbeiterzahl mehr erforderlich.
BAFA: Rechenbeispiele
Beispiel 1: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Gebäudebestand
Fördersumme: 35% der förderfähigen Kosten
Beispiel 2: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Austausch Öl-Kessel
Fördersumme 45% der förderfähigen Kosten
Beispiel 3: Sole-Wasser-Wärmepumpe, Neubau KfW 55
Kreditsumme von bis zu 120.000€ mit 15% Tilgungszuschuss
Beispiel 4: Sole-Wasser-Wärmepumpe, Austausch Öl-Kessel, mit iSFP
Fördersumme: 50% der förderfähigen Kosten
Beispiel 5: Erneuerung Sole-Wasser-Wärmepumpe
Fördersumme: 35% der förderfähigen Kosten
Wärmepumpen-Förderrechner
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Mit freundlicher Genehmigung des Bundesverband Wärmepumpen e.V.