Förderratgeber

Förderratgeber

Warum eine Wärmepumpe?

+ Heizen mit Umweltwärme

- aus einem kleinen Teil Strom als Antriebsenergie und einem großen Teil kostenloser Umweltenergie (Erde, Wasser, Luft) macht eine Wärmepumpe 100% Wärme.
- Wärmepumpen verursachen schon jetzt deutlich weniger CO2-Emissionen als ein konventioneller Kessel.
- Strom wird immer grüner und mit ihm die Wärmepumpe.
  + moderne Heizung

- behagliche Wärme, Trinkwassererwärmung und angenehme Kühlung in einem Gerät.
- sauber und emissionsfrei, da keine Vebrennung vor Ort.
+ Neubau mit Wärmepumpe immer eine gute Wahl

- Gebäudeenergiegesetz: Häuser mit Wärmepumpen erfüllen heute und in Zukunft die energetischen Standards ohne zusätzliche Maßnahmen.
- die Effizienz einer Wärmepumpe spiegelt sich auch im Energieausweis wider.
+ A+++ nur mit Wärmepumpe

- EU-Energielabel macht Energieeffizienz von Wärmeerzeugern vergleichbar.
- nur Wärmepumpen und Verbundanlagen mit Wärmepumpen erreichen problemlos die höchsten Labelklassen von A++ bis A+++.
+ Wertsteigerung im Bestandsgebäude 

- ein Heizungsaustausch ist eine Entscheidung für mindestens 20 Jahre - mit einem umweltschonenden Heizungssystem steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie.
- fossile Brennstoffe werden durch kostenlose Umweltenergie ersetzt, der Anteil an Erneuerbaren Energien lässt sich durch Einbindung von Photovoltaik weiter steigern.
- kein Brennstofflager, deshalb mehr Platz im Heiz- und Wirtschaftsraum.

Neue Förderrichtlinie

Wer mit Erneuerbaren Energien heizt, wird vom Staat belohnt. Sowohl im Neubau als auch für den Austausch Ihrer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe gibt es attraktive Zuschüsse.

Ab dem 01. Januar 2021 wird die staatliche Förderung schrittweise auf die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) umgestellt. Das neue Programm besteht aus der Förderung für Einzelmaßnahmen im  Gebäudebestand sowie für effiziente Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Tauschen Sie eine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe aus, gibt es bis zu 50% der Investitionssumme als Zuschuss vom Staat. Gefördert werden nicht nur Investitionen in Wärmepumpen und Installation, sondern auch Umfeldmaßnahmen.

Das Marktanreizprogramm (MAP) wurde am 01. Janaur 2021 durch die Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgelöst. Diese gelten für Maßnahmen an Bestandsgebäuden. Im Neubau erfolgt die Förderung über KfW-Programme.
Bei einer Sanierung haben Sie grundsätzlich die Wahl: Wird das Gebäude auf einen speziellen Effizienzhausstandard saniert, kann die Förderung über das KfW-Programm 151 erfolgen. Werden nur einzelne Maßnahmen, z. B. Heizungsaustausch, durchgeführt, können diese Kosten als Einzelmaßnahmen bei der BAFA gefördert werden. Auch eine Kombination aus beiden Programmen ist möglich.

Ab dem 01. Juli 2021 werden die KfW-Programme durch die BEG Effizienzhausförderung abgelöst. Die Einzelheiten zu diesem Programm befinden sich in der Diskussion und werden daher in diesem Förderratgeber nicht ausführlich beschrieben.

Neubau                                                                Bestand
                      Ab 01. Januar 2021
KfW-Programm.       KfW-Programm               BEG-Einzelmaßnahmen
"Energieeffizient      "Energieeffizient              - das MAP wird abgelöst!
Bauen"                      Sanieren"               


Förderung der KfW-Bankengruppe

Die Förderung beantragen Sie über einen Finanzierungspartner (z.B. Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank).
Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit.
Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
Die Förderprogramme 151, 152, 153, 430 und 431 werden am 01.07.2021 durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude abgelöst.


KfW-Programm 151/152 "Energieeffizient Sanieren

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Eine Voraussetzung ist die Einbindung eines Experten für die Energieeffizienz. Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Gefördert werden auch Einzelmaßnahmen, allerdings kein Heizungstausch.

Über das Programm erhalten Sie ein Darlehen in Höhe von bis zu 120.000€ mit Tilgungszuschuss. Je nach Effizienzhausstandard ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 40% des Kreditbetrages möglich. Eine Kombination mit den BEG-Einzelmaßnahmen ist möglich, wenn die Kosten für die geförderte Heizung nicht in diesem KfW-Orgramm angesetzt werden. 
www.kfw.de/151


KfW-Programm 153 "Energieeffizient Bauen

Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus oder einer entsprechenden Eigentumswohnung. Der Kredit unterstützt auch die Umwidmung ungeheizter Nicht-Wohngebäude zu einem Wohngebäude. Gefördert werden Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung bzw. der Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten). Über das Programm erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 120.000€ je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss. Je nach Effizienzhausstandard ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 25% des Kreditbetrages möglich.
www.kfw.de/153

Weitere KfW-Programme

KfW-Programm 167 "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit
Dieses Programm fördert den Ersatz bzw. die Unterstützung einer seit mindestens zwei Jahren vorhandenen Heizung- oder Kühlanlage im Wohngebäude mit einem zinsgünstigen Kredit. Die Förderbedingungen der Förderung für BEG-Einzelmaßnahmen müssen erfüllt sein. Gilt auch für den Kauf von saniertem Wohnraum mit neuer Heizungsanlage. Ein Kreditbetrag von bis zu 500.000€ ist möglich.
www.kfw.de/167

KfW-Programm 271 "Erneuerbare Energien-Premium"
Neben anderen Erneuerbaren Energien und Wärmenetzen werden hier große effiziente Wärmepumpen (>100 KW) gefördert. Kredit in Höhe von bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben mit Tilgungszuschuss von bis zu 30%.
www.kfw.de/271

KfW-Programm 276-278 "Energieeffizient Bauen und Sanieren"
Das Programm fördert den Neubau, den Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude mit dem Ziel der Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes. Gefördert werden Maßnahmen in Neubau (276), Sanierung (277) und Einzelmaßnahmen in der Sanierung (278). Kredit in Höhe von bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben mit Tilgungszuschuss von bis zu 27,5%.
www.kfw.de/276

KFW-Programm 430 "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss"
Zuschuss von bis zu 48.000€ für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Programm gilt auch für den Kauf von saniertem Wohnraum. Es ist ein Experte für die Energieeffizienz einzubinden. Förderprogramm für private Eigentümer.
www.kfw.de/430


KfW-Programm 431"Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung"
Das Programm übernimmt 50% der Kosten für einen Experten für Energieeffizienz - bis zu 4.000€. Auch geeignet, um Zertifikate für nachhaltiges Bauen zu erstellen. Kann nur zusammen mit den KfW-Programmen 151, 152, 153 und 430 genutzt werden.
www.kfw.de/431

Förderungen von Einzelmaßnahmen (BEG)


Ab dem 01. Januar 2021 ersetzen die BEG-Einzelmaßnahmen der MAP (Marktanreizprogramm). Beim Heizungstausch werden Wämepumpen nahezu unverändert gefördert. Der Einbau einer Wärmepumpe als Einzelmaßnahme im Neubau wird nicht gefördert.


Allgemeine Fördervoraussetzungen

Förderfähig ist die Errichtung von effizienten Wärmepumpen im Gebäudebestand, wenn die Anlage zur überwiegenden Bereitstellung der Raumheizung, zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Raumheizung sowie zur Wärmebereitstellung für Wärmenetze verwendet wird. Auch Luft-Luft-Wärmepumpen und Lüftungsanlagen sind als eigenständige Maßnahme förderfähig. Bei der Errichtung von Erdwärmesonden gilt: Das Bohrunternehmen muss nach DVGW W120-2 zertifiziert sein und es muss eine verschuldensunabhängige Versicherung abgeschlossen werden.


Fristen und Zuständigkeiten

Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Als dieser gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferung- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erbracht werden. Der Antrag ist online zu stellen. Zuständig ist das BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de). Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfrist ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA. Im Falle einer Vollsanierung können die Wärmepumpe als Einzelmaßnahme und die Maßnahmen an der Gebäudehülleüber die Effizienzhausförderung der KfW gefördert werden. Doppelförderngen sind dabei auszuschließen.


Fördersätze

Die Fördersätze für Wärmepumpen betragen 35% im Stndardfall, 45% bei Ersatz einer Ölheizung und 30% bei einer neuen Gas-Hybridheizung. Im Bereich der Lüftung werden Wärmepumpen mit 20% bezuschusst. Ist die Heizungsmodernisierung Bestandteil eines Förderprogramm "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich der Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte.


Förderfähige Kosten

Die förderfähigen Kosten der Sanierungsmaßnahmen sind bei Wohngebäuden gedeckelt auf 60.000€ pro Wohneinheit, bei Nichtwohngebäuden auf 1.000€ pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt 15 Mio. Euro. Zu den förderfähigen Kosten gehören Anschaffungskosten der geförderten Anlage sowie Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme, die Einbindung von Experten für Fachplanung und Baubegleitung sowie Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen, Zu diesen gehören z.B. die Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, die Erschließung der Wärmequelle sowie Optimierungen des Heizungsverteilersystems, der Austausch von Heizkörpern bzw. der Einbau von Flächenheizungen oder Installation eines Speichers. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt worden sind. Hierbei können die Bruttokosten einschließlich der MwSt. angesetzt werden, außer bei Zuwendungsempfängern die vorsteuerabzugsberechtigt sind.


Technische Anforderungen

Für Endkunden und Handwerker bildet weiterhin die BAFA-Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifitkat die wichtigste Referenz bei der Auswahl des zu fördernden Geräts. Wärmepumpen mit einem wassergeführten Wärmeverteilersystem müssen alle Energieverbräuche sowie die erzeugten Wärmemengen messtechnisch erfassen.


Effizienzkriterium

Es werden nur Wärmepumpen gefördert, die die festgelegten Effizienzkriterien erfüllen. Welche Wärmepumpen förderfähig sind, finden Sie in der BAFA-Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifikat auf www.bafa.de. Es ist zukünftig keine Berechnung der Jahresarbeiterzahl mehr erforderlich.

BAFA: Rechenbeispiele


Beispiel 1: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Gebäudebestand

  • Austausch eines alten Gas-Kessels
  • Einbau einer neuen Luft-Easser-Wärmepumpe

Fördersumme: 35% der förderfähigen Kosten


Beispiel 2: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Austausch Öl-Kessel

  • Austausch alter Öl-Kessel, Einbau einer neuen Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Modernisierung der Heizkörper zur Senkung der Vorlauftemperatur

Fördersumme 45% der förderfähigen Kosten


Beispiel 3: Sole-Wasser-Wärmepumpe, Neubau KfW 55

  • Einbau einer neuen Sole-Wasser-Wärmepumpe im Neubau

Kreditsumme von bis zu 120.000€ mit 15% Tilgungszuschuss


Beispiel 4: Sole-Wasser-Wärmepumpe, Austausch Öl-Kessel, mit iSFP

  • Austausch alter Öl-Kessel, Einbau einer neuen Sole-Wasser-Wärmepumpe
  • Bohrunternehmen DVGW W120-2 zertifiziert, Abschluss verschuldensunabhängige Versicherung
  • Modernisierung der Heizkörper zur Senkung der Vorlauftemperatur
  • Maßnahme ist Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans

Fördersumme: 50% der förderfähigen Kosten


Beispiel 5: Erneuerung Sole-Wasser-Wärmepumpe

  • Austausch einer alten Sole-Wasser-Wärmepumpe gegen eine neue Sole-Wasser-Wärmepumpe
  • Wenn Wärmequelle weiterhin genutzt wird: kein Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung erforderlich.

Fördersumme: 35% der förderfähigen Kosten





Wärmepumpen-Förderrechner


Beantworten Sie einige wenige Fragen zu Ihrem Projekt und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen

>> zur möglichen Höhe des Zuschusses,

>> zu technischen Anforderungen sowie

>> zum richtigen Antragsverfahren.


Den Förderrechner finden Sie auf:

https://www.waermepumpe.de/foerderrechner/


Weitere Informationen finden Sie auf auf:

https://www.waermepumpe.de/waermepumpe/foerderung/


Mit freundlicher Genehmigung des Bundesverband Wärmepumpen e.V.

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